Betriebshaftpflicht
Die von Ihnen ausgewählte Betriebshaftpflicht wird von uns selbst nicht angeboten. Über unser Tochterunternehmen BK Versicherungs-Vermittlung GmbH haben wir jedoch mit Kooperationspartnern günstige Deckungskonzepte für unsere Gewerbekunden erarbeitet.
Ist Ihre Betriebshaftpflicht auf dem neuesten Stand?
Mit der Führung Ihres Betriebes unterliegen Sie vielfältigen Haftungsrisiken. Für schuldhaft verursachte Schäden haften Sie in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen. Schärfere Gesetze und eine immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich.
Wir die BK Versicherungs-Vermittlung GmbH hat in Abstimmung mit der VHV Hannover für Sie folgendes erarbeitet:
a) Ein neues verbessertes Konzept Betriebshaftpflicht
b) Ein Angebot zur Umweltschadensversicherung
Haben Sie Interesse? Rufen Sie uns einfach an. Unsere Spezialisten erreichen Sie unter 0721/56900-60.
Hierzu gehören folgende Vertragsunterlagen:
Allgemeine Haftpflichtbedingungen
Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln
Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln zur PHV - Klassik
Zusatzbedingungen zur Betriebshaftpflichtversicherung für die Nutzer von Internettechnologien
Umwelthaftpflichtbasisversicherung
Die Unterlagen für Buchhandlungen
Die weiteren Vertragsunterlagen zur Betriebshaftpflicht von Buchhandlungen:
Allgemeine Haftpflichtbedingungen
Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln
Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln zur PHV - Klassik
Zusatzbedingungen zur Betriebshaftpflichtversicherung für die Nutzer von Internettechnologien
Umwelthaftpflichtbasisversicherung
Das Umweltschadensgesetz
Am 14.11.2007 ist das Umweltschadengesetz (USchadG) in Kraft getreten und zwar rückwirkend für alle Umweltschäden, die seit dem 30.04.2007 verursacht wurden. Das USchadG regelt öffentlich-rechtliche Ansprüche in Ausübung der beruflichen Tätigkeit an der Umwelt. Sie haften nun für Umweltschäden, d.h. bei Schädigung
- der Böden und Gewässer sowie
- der biologischen Vielfalt (geschützte Pflanzen- und Tierarten sowie natürliche Lebensräume)
Über die bekannte Umwelthaftpflichtversicherung besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Es besteht also dringend Handlungsbedarf.
In Abstimmung mit Ihrem Haftpflichtversicherer VHV haben wir im ersten Schritt erreicht, dass Sie vorläufigen Versicherungsschutz (bereits seit 2007, für Neuverträge ab Versicherungsbeginn) bis spätestens 31.12.2008 haben. In einem zweiten Schritt haben wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Haftpflichtversicherer das beiliegende Angebot ausgehandelt. Es sieht den Einschluss der Umweltschadensversicherung gegen einen Jahresfestbeitrag auf Grundlage der neuen Versicherungsbedingungen VHV ÖKOPROTECT-N mit zusätzlichen Leistungen ohne aufwändige Risikoprüfung vor. Mitversichert sind:
- Umweltschäden am Grundwasser
- Wassergefährdende Anlagen, z.B. Heizöltanks
- Zusätzlich jetzt auch Umweltschäden auf eigenen Grundstücken (Zusatzbaustein 1) ohne Mehrbeitrag!
Die Vertragsunterlagen erhalten Sie hier:

